§ 2 Mitgliedschaft (1) Ordentliches Mitglied des Vereins
kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr erreicht hat und im Besitz der
bürgerlichen Ehrenrechte ist. Ein Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu
stellen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Das entsprechende Beitrittsformular kann hier heruntergeladen werden.